Erklärung der Stadtverwaltung Crimmitschau zum Nutzungsvertrag über das Kunsteisstadion

Die Eispiraten haben 2021, also vor 4 Jahren, als Gesellschafter der DEL2 Richtlinien mitbeschlossen, wonach für die Lizenzerteilung ab der Saison 2025/2026 unser Kunsteisstadion eine Flex-Bande und eine LED-Beleuchtung für Fernsehübertragungen haben muss. Diese Bedingungen brauchen nur die Eispiraten.

Am 16.01.2025, also ca. 6 Monate vor Beginn der Saison 2025/2026, forderten der Geschäftsführer und die Gesellschafter der Eispiraten von der Stadtverwaltung Crimmitschau, dass die Stadt den Eispiraten ab 01.08.2025 unser Kunsteisstadion mit Flex-Bande und LED-Beleuchtung für Fernsehübertragung nach den Richtlinien der DEL2 zur Verfügung stellen muss. Die Eispiraten vertraten die Auffassung, dass die Stadt dazu bereits aus dem bestehenden Nutzungsvertrag verpflichtet sei.

Aufgrund der zwingend einzuhaltenden Vorschriften des Haushalts- und Vergaberechts hatte aber die Stadt am 16.01.2025 überhaupt keine Chance mehr, diese Investitionen bis zum 01.08.2025 selbst auszuführen, was den Eispiraten unverzüglich mitgeteilt worden ist. Die Stadt hat dann von ihrem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht und den Nutzungsvertrag fristgerecht gekündigt.

Der Stadtrat und die Stadtverwaltung haben aber sofort begonnen, eine Lösung im Interesse der Eispiraten zu suchen. Eine mögliche Lösung lag schon Anfang Februar 2025 auf dem Tisch. Sie hatte folgenden Inhalt: Die Eispiraten bauen grundsätzlich selbst die neue Bande und die neue LED-Beleuchtung. Das Bauamt der Stadt unterstützt das Vorhaben. Ungeklärt war jedoch die Finanzierung.

Hierzu wurden folgende Finanzierungsmöglichkeiten mit den Eispiraten erörtert und durch die Stadt sowie die Sparkasse Zwickau geprüft:

- Gewährung eines Darlehns durch die Stadt an die Eispiraten,

- Gewährung eines Darlehns durch die Sparkasse Zwickau an die Eispiraten und Übernahme einer

  Bürgschaft durch die Stadt

- langfristiger Nutzungsvertrag für die Eispiraten, mindestens 5 Jahre, und Verzicht auf

  Nutzungsentgelt für die Stadionnutzung.

Zur Prüfung dieser Finanzierungsmöglichkeiten wurden schon im Februar 2025 durch die Stadtverwaltung von den Eispiraten Unterlagen zur Bewertung ihrer wirtschaftlichen Situation abgefordert, denn der letzte, im Bundesanzeiger veröffentlichte Jahresabschluss der Eispiraten betrifft das Geschäftsjahr vom 01.05.2021 bis 30.04.2022.

Diese Unterlagen benötigt die Stadt zur Prüfung und Darstellung des gemeindewirtschaftlichen Risikos unter Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit der Stadt sowie der Bonität der Eispiraten gegenüber der Kommunalaufsicht und zur Darstellung im Haushalt. Schließlich verwaltet die Stadtverwaltung das Geld der Bürgerinnen und Bürger von Crimmitschau.

Die Unterlagen zur Bewertung der wirtschaftlichen Situation der Eispiraten benötigt die Stadt auch dafür, dass sichergestellt ist, dass wir auch in den nächsten Jahren ein Kunsteisstadion mit Bande und Licht haben, was von allen genutzt werden kann.

Bis jetzt liegen die Unterlagen zur Bewertung der wirtschaftlichen Situation der Eispiraten immer noch nicht vollständig vor.

Die Unterlagen, die seit 20.03.2025 von den Eispiraten zur Verfügung gestellt worden sind, wurden von zwei Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und zwei weiteren Instituten unabhängig voneinander geprüft. Aus diesen Prüfungen ergaben sich viele Fragen, die an die Eispiraten gestellt wurden. Die meisten blieben bis heute unbeantwortet.

Obwohl also seit Anfang Februar 2025 eine Lösung in Sicht war, fehlen bis heute maßgebliche Voraussetzungen, die die Eispiraten erbringen müssen, um überhaupt eine Entscheidung über einen längerfristigen Nutzungsvertrag im Stadtrat treffen zu können.

Der Stadtrat und die Stadtverwaltung sind aber nach wie vor bereit, eine rechtskonforme Lösung zu finden.