Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Zwickau hat gemäß § 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches und § 11 Abs. 1 und 2 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung für das Gebiet des Landkreises Zwickau die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01. Januar 2022 abgeleitet und beschlossen.

Die Bodenrichtwerte wurden zur Veröffentlichung im Internet an den Staatsbetrieb für Geoinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) übergeben
und sind unter dem Link: http://www.boris.sachsen.de/ einsehbar.

Weiterhin besteht für jedermann die Möglichkeit, bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung nach Terminabsprache die Bodenrichtwertkarte einzusehen und Auskünfte über deren Inhalt zu verlangen.

Die Einsichtnahme in der Geschäftsstelle sowie telefonische Auskünfte sind gebührenfrei, schriftliche Auskünfte (Mail, Fax oder auf dem Postweg) können gegen eine Gebühr von 20 EUR je Bodenrichtwert angefordert werden.