Familienpass des Freistaates Sachsen
Der Familienpass berechtigt den Inhaber mit seinen Kindern, unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) zu besuchen. Welche Einrichtungen dies betrifft, kann im Faltblatt des Freistaates Sachsen nachgelesen werden.
Einen Familienpass können erhalten:
- Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern,
- Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern,
- Eltern mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind,
- wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Anträge sind in der Stadtinformation oder über Amt24 erhältlich.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antragsformular / Familienpass für den Freistaat Sachsen
- Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteils
- Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigten Kinder.
- Nachweis Schwerbehinderung (Bescheid über Feststellung oder Schwerbehindertenausweis)
Der Familienpass ist einkommensunabhängig