Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind für die Stadt Crimmitschau wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer:

  • für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
      350 v.H.
  • für die Grundstücke (Grundsteuer B)
      420 v.H.

Gewerbesteuer: 400 v.H