Crimmitschau-Pass

Was ist der Crimmitschau-Pass?

Der Crimmitschau-Pass ist ein freiwilliges Angebot der Stadt mit dem Ziel, sozial schwachen Familien und Familien mit drei und mehr Kindern über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus, kostenlos bzw. zu ermäßigten Tarifen die Benutzung städtischer Kultur- und Sportreinrichtungen zu ermöglichen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Crimmitschau-Pass.

Wer kann den Crimmitschau-Pass beantragen?

Jeder Bürger, der seinen Hauptwohnsitz in Crimmitschau hat, ist anspruchsberechtigt auf einen Pass. Die Gewährung eines Crimmitschau-Passes ist einkommensabhängig. Familien mit 3 und mehr Kindern wird der Crimmitschau-Pass einkommensunabhängig gewährt. Nach Prüfung können alle Haushaltangehörigen, die bei der Berechnung zugrunde gelegt wurden, einen Crimmitschau-Pass erhalten.

Wo wird der Crimmitschau-Pass beantragt?

Den Antrag auf einen Crimmitschau-Pass erhalten Sie in der Stadtverwaltung Crimmitschau beim nebenstehenden Kontakt oder in der Stadt- und Touristinformation. Hier erfolgt auch die Ausgabe des Crimmitschau-Passes.

Welche Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen
  • Personalausweis, Geburtsurkunde der Kinder
  • Nachweis über jegliches Einkommen (Lohn/ Gehalt/ Rente/Kindergeld/ Unterhalt/ ALG / Leistungen nach SGB II / Wohngeld/ aus Vermietung u. Verpachtung/aus Kapitalvermögen
  • Mietbescheid
  • Ein Lichtbild für jede anspruchsberechtigte Person (auf Rückseite mit Namen versehen) 
In welchen Einrichtungen wird der Crimmitschau-Pass akzeptiert?
  • Tuchfabrik Gebr. Pfau
  • Museum Schloss Blankenhain
  • Bibliothek
  • Kunsteisstadion
  • Theater
  • Sahnbad
  • Erlebnisbad Mannichswalde

Erwachsene erhalten 50 Prozent Ermäßigung. Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre, die im Besitz des Passes sind, ist der Eintritt frei.
Bei Veranstaltungen von Vereinen sowie von privaten Veranstaltern sind eventuelle Ermäßigungen an der Kasse zu erfragen.

Eine Ersatzausstellung des Crimmitschau-Passes ist gebührenpflichtig.