Hinweis zur Entfernung von Misteln
Die Mistel steht nicht unter Naturschutz. Sie soll im Rahmen der Baumpflege entfernt werden.
Nur für eine gewerbliche Vermarktung ist eine Gestattung nötig.
Biologie der weißbeerigen Laubholzmistel:
- Immergrüner Halbschmarotzer, der sich überall am Baum ansiedeln kann.
- Verankert sich im Holz mit wurzelartigen Haustorien.
- Verbreitung: Vögel fressen die Beeren und scheiden die Samen wieder aus. Die klebrigen Samen werden von Vögeln auch an Zweigen abgestreift.
Folgen des Mistelbefalls für Streuobstbäume:
- Der Baum wird dauerhaft geschwächt: Vitalität und Fruchtbarkeit nehmen ab, Windanfälligkeit und
Schneebruchgefahr nehmen zu.
- Die Mistel entzieht dem Baum Wasser und Nährstoffe.
- Die Haustorien wachsen im Holz weiter und können den ganzen Baum durchziehen. Auch nach Entfernung der eigentlichen Mistel ist ein erneuter Austrieb möglich.
Mistelbekämpfung als Teil des Baumschnitts:
- Mit regelmäßiger Kontrolle und Schnitt vorbeugen ist besser als einen befallenen Baum zu sanieren.
- Mit Misteln befallene Äste (Ausnahme: Leitäste) komplett bzw. an der nächsten Astgabel entfernen oder
mindestens 20 cm unterhalb des Mistelanwuchses abschneiden.
- Ausnahme: Sind Leitäste oder Stamm befallen, mindestens die Mistelzweige und damit die Samen
entfernen.