Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen nach Stadtratsbeschluss in Kraft getreten
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
Im Rahmen der 4. Umsetzungsstufe der „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmrichtlinie) hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Crimmitschau in seiner Sitzung am 18.06.2024 nach erfolgter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung den Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen beschlossen.
Siehe „Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen 2024 Crimmitschau“
Mit Beschluss des Stadtrates ist der Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen in Kraft getreten.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie schreibt seit 2007 vor, in fünfjährigem Turnus Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu erstellen. In den Lärmkarten werden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der vom Lärm betroffenen Bewohner dokumentiert.
Im Bereich der Großen Kreisstadt Crimmitschau wurden im Jahr 2022 folgende Hauptverkehrsstraßen kartiert: Bundesautobahn A 4 (5,34 km) sowie Staatsstraße S 289 vom Kreisverkehrsplatz Breitscheidstraße bis zur östlichen Gemeindegrenze (3,03 km).
Die Ergebnisse der landeszentralen Lärmkartierung durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sind als interaktive Karte unter der Internetadresse https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html veröffentlicht.
Zusätzlich wurden für die kartierten Straßen Rasterlärmkarten nach den nationalen Berechnungsmethoden (RLS-19) erstellt:
Siehe „Lärmkarten nach RLS-19“
Für Bereiche mit besonderer Geräuschbelastung wurden Hot-Spot-Karten mit Lärmkennziffern erarbeitet:
Im Anschluss an die Lärmkartierung besteht für die kartierten Gemeinden die gesetzliche Pflicht zur Erstellung von Lärmaktionsplänen gemäß § 47d BImSchG. In Vorbereitung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Crimmitschau wurden belastete Bereiche - die sogenannten „Hot-Spots“ - einer näheren Untersuchung unterzogen: